Nach einem am 23. September beschlossenen Gesetzentwurf sollen Geschäfte ab 2028 Kassenbelege grundsätzlich digital bereitstellen. Wer eine Papierquittung möchte, soll sie weiterhin erhalten. Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen elektronische Kassen nutzen; bei jährlichen Barumsätzen unter 12.000 Euro sieht der Entwurf eine Ausnahme vor. Das Finanzministerium will damit Aufwand und Steuerbetrug verringern. Der Handelsverband Deutschland hält dagegen: Die Pflicht, einen Beleg bereitzustellen, bleibe bestehen und könne Investitionen erfordern. Der Beschluss stammt vom Kabinett. Ob die Regeln genau so gelten werden, entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren.