Deutschland ist am 23. September dem Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen offiziell beigetreten. Bundesumweltminister Carsten Schneider hinterlegte dafür die Ratifikationsurkunde in New York. Das Abkommen schafft Regeln für Meeresgebiete außerhalb nationaler Zuständigkeit. Es soll unter anderem die Einrichtung von Schutzgebieten ermöglichen und die biologische Vielfalt erhalten. Das internationale Abkommen ist bereits in Kraft; für deutsche Akteure sollen seine Vorgaben nach Angaben des Umweltministeriums 30 Tage nach dem Beitritt verbindlich werden. Konkrete neue Schutzgebiete entstehen durch die Hinterlegung der Urkunde noch nicht. Über ihre Ausweisung müssen die Vertragsstaaten später beraten.