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Der Vortag.

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14. Oktober 2026

Sabota­ge­ver­fah­ren

Hambur­ger Gericht beginnt Straf­pro­zess zu Nord-Stream-Explo­sio­nen

Der angeklagte Ukrainer schweigt; seine Verteidiger verlangen die Einstellung des Verfahrens und bestreiten die rechtliche Einordnung der Tat.

Vor dem Hansea­ti­schen Oberlan­des­ge­richt Hamburg hat am Mittwoch der Straf­pro­zess zu den Nord-Stream-Explo­sio­nen von 2022 begon­nen. Laut NDR äußerte sich der angeklagte Ukrai­ner Serhii Kusnet­zow nicht zu den Vorwür­fen. Associa­ted Press berich­tet, dass ihm unter anderem Betei­li­gung an einem Kriegs­ver­bre­chen durch Angriffe auf zivile Infra­struk­tur vorge­wor­fen wird. Nach Reuters verlangt die Vertei­di­gung die Einstel­lung des Verfah­rens und argumen­tiert, die Pipeline könne ein militä­ri­sches Ziel gewesen sein. Das ist eine Vertei­di­gungs­po­si­tion. Über Schuld und recht­li­che Bewer­tung hat das Gericht noch nicht entschie­den.

Wie ist dieser Beitrag entstanden?

Eine KI hat den NDR-Liveticker mit den eigenständigen Gerichtsberichten von Associated Press und Reuters zum ersten Verhandlungstag abgeglichen. Anklage, Schweigen des Angeklagten und Verteidigungsantrag werden getrennt dargestellt. Die rechtliche Einordnung als Kriegsverbrechen ist Gegenstand des laufenden Verfahrens und kein rechtskräftiges Urteil.