Öffnet in einem neuen Tab

Der Vortag.

Die Themen von gestern, kompakt zusammengefasst.

14. Oktober 2026

Geträn­ke­ab­gabe

Kabinett legt Steuer­plan für gesüßte Getränke dem Parla­ment vor

Zwei Steuersätze sollen ab Juli 2027 abhängig vom Zuckergehalt gelten; die parlamentarische Entscheidung steht aus.

Das Bundes­ka­bi­nett hat am Mittwoch einen Vorschlag für eine Zucker­ge­trän­ke­steuer auf den Weg gebracht. Laut Tages­schau sieht die Formu­lie­rungs­hilfe ab Juli 2027 je Liter 26 Cent bei mindes­tens fünf Gramm Zucker pro hundert Milli­li­ter und 32 Cent ab acht Gramm vor. Die Bundes­re­gie­rung will damit Herstel­ler zur Zucker­re­duk­tion bewegen und das Gesund­heits­sys­tem entlas­ten. Der Kinder­ärz­te­ver­band BVKJ begrüßt die Entschei­dung als Beitrag zur Präven­tion. Die endgül­tige parla­men­ta­ri­sche Entschei­dung steht aus. Die vorge­se­he­nen Steuer­sätze sind noch kein gelten­des Recht.

Wie ist dieser Beitrag entstanden?

Eine KI hat die Tagesschau-Meldung, die Kabinettsinformation der Bundesregierung und die eigene BVKJ-Stellungnahme zusammengefasst. Die beiden Schwellenwerte und Steuersätze wurden mit dem Bericht zur Formulierungshilfe abgeglichen. Die Zustimmung des Kinderärzteverbands wird als Verbandsposition eingeordnet; das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.