14. Oktober 2026
Getränkeabgabe
Kabinett legt Steuerplan für gesüßte Getränke dem Parlament vor
Zwei Steuersätze sollen ab Juli 2027 abhängig vom Zuckergehalt gelten; die parlamentarische Entscheidung steht aus.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Vorschlag für eine Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht. Laut Tagesschau sieht die Formulierungshilfe ab Juli 2027 je Liter 26 Cent bei mindestens fünf Gramm Zucker pro hundert Milliliter und 32 Cent ab acht Gramm vor. Die Bundesregierung will damit Hersteller zur Zuckerreduktion bewegen und das Gesundheitssystem entlasten. Der Kinderärzteverband BVKJ begrüßt die Entscheidung als Beitrag zur Prävention. Die endgültige parlamentarische Entscheidung steht aus. Die vorgesehenen Steuersätze sind noch kein geltendes Recht.
Wie ist dieser Beitrag entstanden?
Eine KI hat die Tagesschau-Meldung, die Kabinettsinformation der Bundesregierung und die eigene BVKJ-Stellungnahme zusammengefasst. Die beiden Schwellenwerte und Steuersätze wurden mit dem Bericht zur Formulierungshilfe abgeglichen. Die Zustimmung des Kinderärzteverbands wird als Verbandsposition eingeordnet; das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
