9. Oktober 2026
Börseninformation beanstandet
Volkswagen akzeptiert Bußgeld wegen der Veröffentlichung seines Jahresausblicks
Die BaFin verlangt 1,2 Millionen Euro wegen der Form einer kursrelevanten Mitteilung aus dem Jahr 2023.
Volkswagen akzeptiert eine Geldbuße von 1,2 Millionen Euro wegen der Veröffentlichung seiner Prognose für 2023. Die Tagesschau berichtet, die BaFin habe die Sanktion am 9. Oktober bekannt gemacht. Nach Reuters bei MarketScreener hätte der deutlich über Markterwartungen liegende Ausblick unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung erscheinen müssen, statt nur als Pressemitteilung. Laut APA bei Der Standard bestätigt VW eine Verständigung zur Beendigung des Verfahrens, hält aber an seiner abweichenden Rechtsauffassung fest. Der Bußgeldbescheid stammt bereits vom 1. Oktober. Die Veröffentlichungspflichten sollen allen Marktteilnehmern rechtzeitig Zugang zu kursrelevanten Informationen sichern.
Wie ist dieser Beitrag entstanden?
Eine KI hat Tagesschau, Reuters bei MarketScreener und APA bei Der Standard zusammengeführt. Die spätere VW-Stellungnahme zur Annahme des Bußgelds wurde berücksichtigt; Bescheiddatum, Bekanntgabe und unterschiedliche Rechtsauffassungen wurden getrennt ausgewiesen.
