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Der Vortag.

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8. Oktober 2026

Trassen ohne Quote

Bahn-Tochter muss Kapazi­tä­ten vorerst nicht nach Konkur­renz­quote verge­ben

Ein Kölner Eilbeschluss stoppt die Vorgabe der Netzagentur für besonders belastete Fernverkehrsstrecken.

Das Verwal­tungs­ge­richt Köln hat am 8. Oktober im Eilver­fah­ren eine Wettbe­werbs­klau­sel für DB InfraGO beanstan­det. Laut Tages­schau sollte sie auf stark belas­te­ten Fernver­kehrs­stre­cken 25 bis 40 Prozent der Kapazi­tä­ten für Konkur­ren­ten sichern. Legal Tribune Online berich­tet, dass dafür nach Auffas­sung des Gerichts die gesetz­li­che Grund­lage fehlt. Nach JPD bei Recht & Politik wurde über Wettbe­werb allge­mein oder den Markt­ein­tritt einzel­ner Unter­neh­men ausdrück­lich nicht entschie­den. Die Bahn-Tochter muss die Klausel vorerst nicht anwen­den; das Haupt­sa­che­ver­fah­ren bleibt davon zu unter­schei­den.

Wie ist dieser Beitrag entstanden?

Eine KI hat Tagesschau, Legal Tribune Online und die eigenständige JPD-Meldung bei Recht & Politik zusammengefasst. Der Eilbeschluss wurde von einer endgültigen Hauptsacheentscheidung und einem allgemeinen Verbot neuer Anbieter getrennt. Die amtliche Pressemitteilung ließ sich nicht vollständig öffnen; die Darstellung beruht auf den geöffneten Berichten und den darin wiedergegebenen gerichtlichen Gründen.