7. Oktober 2026
Intime Bilder schützen
Kabinettsentwurf soll Opfer digitaler Übergriffe rechtlich besser schützen
Neue Straftatbestände sollen unter anderem sexualisierte Deepfakes und heimliche intime Aufnahmen erfassen.
Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen. Die Bundesregierung will insbesondere das unbefugte Herstellen und Verbreiten intimer Bilder sowie sexualisierter Deepfakes umfassender bestrafen. Auch der Besitz von Vergewaltigungsvideos und Cyberstalking mittels GPS-Trackern sollen erfasst werden. Die Tagesschau berichtet über zusätzliche Möglichkeiten für Betroffene, gerichtlich gegen Übergriffe vorzugehen, und über den noch notwendigen Bundestagsbeschluss. dpa bei WELT erläutert die vorgesehenen Strafvorschriften und den Identitätsmissbrauch durch Fake-Profile. Mit dem Kabinettsbeschluss sind die neuen Regeln noch nicht in Kraft.
Wie ist dieser Beitrag entstanden?
Eine KI hat die amtliche Erklärung der Bundesregierung mit dem ARD-Bericht der Tagesschau und der dpa-Erläuterung bei WELT zusammengefasst. Die dpa-Fragen und Antworten erschienen vor der Kabinettsberatung; der erfolgte Beschluss wird durch die spätere Regierungsmeldung belegt. Vorgeschlagene Straftatbestände wurden nicht als schon geltendes Recht beschrieben. Einzelne prominente Tatvorwürfe wurden für die Zusammenfassung nicht benötigt.
